Gesundheitsschutz

Gesetzliche Regelung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge resultiert aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Sie wird unter anderem im Arbeits- schutzgesetz beschrieben, das die einschlägigen EU-Richtlinien berücksichtigt.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Jeder Unternehmer hat Betriebsärzte oder Arbeitsmediziner zu bestellen und muss das passende Betreuungsmodell für sein Unternehmen auswählen und dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen achten.

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien im Überblick:

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