Gesundheitsschutz

Wiedereingliederung

Es ist gerade bei Mitarbeitern, die krankheitsbedingt längerfristig ausgefallen sind, eine schonende Wiedereingliederung notwendig.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird dem Unternehmer durch den §84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gesetzlich vorgeschrieben.  

Durch eine qualifizierte ärztliche Begleitung Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagement kann viel Geld gespart werden. Denn nicht nur der Mitarbeiter braucht bei der Wiedereingliederung Zeit und zuverlässige Unterstützung, sondern auch sein Umfeld und der Arbeitgeber selbst.

Unsere Leistungen beim Eingliederungsmanagement:

  • Allgemeine Beratung zur Wiedereingleiderung
  • Unterstützung und Beratung für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Erstellung eines individuellen Wiedereingliederungsprogramms
  • Ärztliche Unterstützung und Untersuchung für kranke Mitarbeiter
  • Erstellung von Gutachten

weiteres Leistungsangebot: